Liebe Patienten in der Regel bestehen bei uns keine Wartezeiten, dass heisst Sie werden pünktlich behandelt. Um dies zu gewährleisten, bedarf es einiger Dinge, die Sie bitte beachten.
> Zur Ter
minvereinbarung müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Rufen Sie uns an, hinterlassen Sie uns eine Nachricht oder senden Sie uns ein Email. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung>
Verordnungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen innerhalb der ersten 14 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden, es sei denn der verordnende Arzt hat diese Frist auf der Verordnung schriftlich verlängert.> Verordnungen der Berufsgenossenschaft ( nach Arbeits- oder Wegeunfällen) müssen innerhalb 1 Woche nach Ausstellungsdatum begonnen werden, ansonsten verfallen die Verordnungen.>
Verordnungen dürfen nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.> Seien Sie fair gegenüber anderen Patienten. Sie wissen wie schwer es ist einen kurzzfristigen Behandlungstermin zu bekommen, insofern müssen v
ereinbarte Behandlungstermine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten müssen wir Ihnen eine Ausfallrechnung in Höhe des entgangenen Entgelts privat in Rechnung stellen.>
Gesetzlich Versicherte müssen nach SGB V ab dem 18. Lebensjahr, es sei denn es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, 10% des Verordnungswertes und 10€ pro Verordnung zuzahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Zuzahlungsbetrag ausschließlich bargeldlos entrichten können. (Girocard / EC Card/ Überweisung)
Bitte bringen Sie zur 1. Behandlung mit:
Ihre Versichertenkarte
ggf. Ihre Zuzahlungsbefreiung
Ihr Rezept
/ Verordnung
bequeme Kleidung
aktuelle ärztliche Befunde, aktuelle Röntgenaufnahmen (sofern vorhanden)
eventuell Ihren Terminplaner zur Vereinbarung weiterer Termin